Das Tierschutzgesetz (§24 Abs 3) regelt das Kennzeichnen der Hunde neu.
Welpen, die nach dem 30. 06. 2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3 Lebensmonat gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.
Noch nicht gechippte erwachsene Hunde müssen bis spätestens 31. 12. 2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein
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